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Das Atelier 01Der Service 02Marken 03So finden Sie uns 04Kundenbereich 05Meine Reparatur schätzen

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Geltungsbereich

Die AGB gelten für jede Leistung der Diagnose, Revision, Reparatur oder Restaurierung von Uhren und uhrmacherischen Objekten, die ORBIS im Atelier oder per Versand anvertraut werden. Die Übergabe eines Stücks im Atelier oder per Versand und die Annahme einer Offerte gelten je für sich als Annahme dieser AGB. Abweichende Bedingungen sind nur mit der schriftlichen Zustimmung von ORBIS gültig.

2. Online-Schätzung und Offerte

Die vom Online-Schätzungstool angezeigte Preisspanne ist unverbindlich und stellt kein Angebot dar; sie betrifft den Service (Arbeitsleistung), ohne Ersatzteile. Die zu ersetzenden Teile werden in der Offerte separat ausgewiesen, die der Freigabe des Kunden unterliegt. Nach Eingang und Prüfung des Stücks erstellt ORBIS eine kostenlose Offerte, in der Regel innert 7 Arbeitstagen. Die Offerte gilt während 3 Monaten als verbindliches Angebot. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch Online-Freigabe im Kundenbereich erfolgen; die Online-Freigabe mit Zeitstempel gilt als verbindliche Annahme der Offerte und dieser AGB.

3. Zum Service angenommene Stücke

Die Uhr muss sämtliche inneren und äusseren Teile aufweisen, um zum Service angenommen zu werden. Nicht angenommen werden: Uhren mit Wassereintritt, demontierte Uhren oder offensichtliche Fälschungen. Der Kunde garantiert die rechtmässige Herkunft des anvertrauten Stücks; jeder Verdacht auf Diebstahl oder Fälschung führt zur Verweigerung des Service und gegebenenfalls zur Meldung an die zuständigen Behörden. Die Leistungen werden in den Ateliers von ORBIS erbracht, das unter eigener Verantwortung qualifizierte Subunternehmer beiziehen kann. Bei Eingang wird von jedem Stück eine fotografische Zustandsaufnahme erstellt; diese Dokumentation ist bei Streitigkeiten über den äusseren Zustand des Stücks beweisend.

4. Versand und Übergabe des Stücks

Der Kunde kann sein Stück in einem der ORBIS Ateliers abgeben, es mit eigenen Mitteln versenden oder auf der Website eine Abholung zu Hause durch unseren Partnerkurier (Colixo) bestellen, zum bei der Bestellung angezeigten Tarif. Bei einer Abholung erfolgt die Verpackung durch den Kunden, unter seiner Verantwortung, in einem festen Karton mit Polsterung; das Stück ist während des Transports in der Höhe der bei der Bestellung gewählten Versicherung gedeckt (2'000 oder 5'000 CHF). Der Kurier meldet sich vor seinem Besuch telefonisch. Für jeden Versand mit eigenen Mitteln empfiehlt ORBIS den Versand gegen Unterschrift, in einer festen Verpackung mit Polsterung, und teilt seine Verpackungsvorgaben auf Anfrage mit. Bis zum Eingang des Stücks in den Räumlichkeiten von ORBIS trägt der Kunde die Risiken und die Kosten des Hintransports vollständig; die meisten Transportunternehmen decken höchstens 5'000 Franken pro Paket, gegen Zuschlag und vorherige Wertdeklaration. Ist das Stück mehr wert, verlangt der Kunde bei seinem Transportunternehmen eine höhere Deckung oder vereinbart mit ORBIS eine geeignete Art der Übergabe (Abholung im Atelier oder spezialisierter Transport). Um die Risiken zu verringern, verzichtet der Kunde darauf, den Wert oder den Inhalt auf der Verpackung anzugeben; auf Anfrage belegt er den Verkehrswert des Stücks (Kaufrechnung, Expertise, Fotografien). Vor jedem Versand dokumentiert der Kunde den Zustand der Uhr mit datierten Fotografien und bewahrt den Nachweis auf, dass sie sich im Paket befand, insbesondere das bei der Abgabe bescheinigte Gewicht (Quittung des Transportunternehmens); diese Belege sind im Schadenfall erforderlich, um die Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen oder der Versicherung geltend zu machen.

Die Abgabe im Atelier ist jederzeit möglich und bleibt die sicherste Art der Übergabe. Für Sendungen aus dem oder ins Ausland organisiert ORBIS auf Anfrage einen sicheren Transport durch ein spezialisiertes Transportunternehmen, ohne Versicherungsobergrenze; die Bedingungen und die Kosten werden vor dem Versand mitgeteilt.

Bei der Rücksendung wird die Übergabe des Pakets an das Transportunternehmen durch eine Sendungsnummer und eine Abgabebestätigung dokumentiert. Der Kunde prüft das Stück sofort nach Erhalt; jeder sichtbare Transportschaden wird dem Transportunternehmen und ORBIS innert 24 Stunden gemeldet, damit die Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen oder der Versicherung unter Mitwirkung von ORBIS geltend gemacht werden können. Für Stücke von hohem Wert kann eine besondere Art der Rückgabe vereinbart werden (Abholung im Atelier oder spezieller Transport).

5. Ablehnung der Offerte

Wird die Offerte abgelehnt, wird das Stück dem Kunden zurückgesandt oder im Atelier zu seiner Verfügung gehalten, ohne Diagnosekosten. Allfällige Rücksendekosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

6. Preise und Zahlung

Die auf der Website angezeigten Preise sind unverbindlich, in Schweizer Franken. Massgebend ist allein die angenommene Offerte. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung bei der Abholung oder vor der Rücksendung des Stücks. Die akzeptierten Zahlungsmittel werden bei der Rechnungsstellung angegeben.

7. Bearbeitungsdauer

Die angegebenen Bearbeitungsdauern (in der Regel 6 Wochen ab Annahme der Offerte) sind unverbindlich. Sie können sich insbesondere verlängern, wenn auf Material oder Ersatzteile gewartet wird, bei Neuanfertigungsarbeiten oder wegen technischer Umstände, die sich im Verlauf des Eingriffs zeigen. ORBIS informiert den Kunden über jede wesentliche Verschiebung. Eine Verzögerung begründet weder einen Anspruch auf Preisminderung noch auf Schadenersatz.

8. Zusätzliche Arbeiten

Erweisen sich im Verlauf des Eingriffs Arbeiten, die in der Offerte nicht vorgesehen sind, als unentbehrlich für die ordnungsgemässe Erbringung des Service, so ist der Kunde damit einverstanden, dass der Betrag der Offerte ohne erneute Freigabe um höchstens 10% überschritten werden darf; jede Überschreitung wird auf der Rechnung im Einzelnen aufgeführt. Über diese Toleranz hinaus unterbreitet ORBIS eine ergänzende Offerte, und es werden keine zusätzlichen kostenpflichtigen Arbeiten ohne die Zustimmung des Kunden ausgeführt.

9. Garantie

ORBIS garantiert seine Eingriffe während 12 Monaten ab der Rückgabe des Stücks, 24 Monate für die Platinum Services oder bei vereinbarter Verlängerung. Die Garantie deckt Funktionsstörungen, die auf den ausgeführten Eingriff zurückzuführen sind. Ausgeschlossen sind: Verschleissteile (insbesondere Batterien, Armbänder, Dichtungen) und Komponenten, deren Lebensdauer von der Nutzung abhängt, ausser bei einem offensichtlichen technischen Mangel des Teils oder der ausgeführten Arbeit; normale Abnutzung, Stösse und unsachgemässer Gebrauch; jeder Eingriff, der nach der Rückgabe durch Dritte ausgeführt wurde. Die Dichtheit wird nicht garantiert: Sie wird bei der Rückgabe geprüft, wenn der Eingriff dies vorsieht, doch ihr Fortbestehen hängt von den Dichtungen, den Verschleissteilen und den Nutzungsbedingungen ab. Die Garantie gibt Anspruch auf die Nachbesserung des Eingriffs, unter Ausschluss jedes weiteren Anspruchs. Jeder Mangel ist unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich zu melden, offensichtliche Mängel spätestens innert 14 Tagen nach der Rückgabe des Stücks.

10. Ersetzte Teile und Originalteile

Ersetzte Komponenten werden dem Kunden auf Verlangen zurückgegeben, sofern dieses spätestens bei der Annahme der Offerte gestellt wird. Der Ersatz von Hauptkomponenten (Zifferblatt, Zeiger, Krone, Gehäuse, Lünette, Glas, Uhrwerk) wird in der Offerte immer ausgewiesen und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden; der übliche Ersatz von Verschleissteilen (Dichtungen, Federn, Schrauben) gehört zur üblichen Revision. ORBIS bevorzugt Originalteile oder Teile gleichwertiger Qualität; ist das Teil bei der Manufaktur nicht mehr erhältlich, kann ORBIS die Neuanfertigung an der Werkbank vorschlagen, die in der Offerte erwähnt wird.

11. Haftung

ORBIS haftet für Schäden am Stück, die durch eine mangelhafte Erbringung seiner Leistungen entstanden sind, sofern ihm eine Verletzung seiner vertraglichen Pflichten zuzurechnen ist, in den Grenzen des Gesetzes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im nach Art. 100 OR zulässigen Umfang ausgeschlossen; vorbehalten bleiben Absicht und Grobfahrlässigkeit sowie die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Bei jedem Schaden, Verlust oder Diebstahl während des Transports werden die Ansprüche in erster Linie gegenüber dem Transportunternehmen und dessen Versicherung geltend gemacht, unter Mitwirkung von ORBIS bei der Erstellung des Schadendossiers. Die Betriebshaftpflichtversicherung von ORBIS greift nur subsidiär, nach Ausschöpfung der Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen und dessen Versicherung, und nur für den Teil des Schadens, für den ORBIS nach dem vorstehenden Absatz haftet. Ein direkter Anspruch des Kunden gegenüber dem Versicherer von ORBIS lässt sich aus diesen AGB nicht ableiten.

Der Kunde erklärt, Eigentümer des anvertrauten Stücks zu sein oder über das Recht zu verfügen, dessen Reparatur in Auftrag zu geben.

12. Zurückbehaltung und nicht abgeholte Stücke

Der Kunde erklärt sich mit der Freigabe dieser AGB bei der Bestellung ausdrücklich damit einverstanden, dass ORBIS das Stück bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung zurückbehält, in den Grenzen des schweizerischen Rechts (Art. 895 ff. ZGB).

Erfolgt keine vollständige Zahlung innert 3 Monaten nach Ausstellung der Rechnung, richtet ORBIS an den Kunden eine schriftliche Mahnung, die ihm eine Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen setzt und ihn auf die in diesem Artikel vorgesehenen Folgen hinweist. Bleibt die Mahnung ohne Wirkung, so ermächtigt der Kunde ORBIS bereits jetzt, das oder die zurückbehaltenen Stücke freihändig zu einem marktgerechten Preis und ohne weitere Formalität zu verwerten. Der Nettoerlös der Verwertung wird auf die Forderungen von ORBIS angerechnet (Rechnung, Zinsen, Kosten der Aufbewahrung, der Schätzung und der Verwertung); ein allfälliger Überschuss wird dem Kunden zur Verfügung gehalten. Ab der Mahnung können angemessene Aufbewahrungskosten in Rechnung gestellt werden. Dieselbe Regel gilt für Stücke, die nicht innert 12 Monaten nach der Mitteilung über den Abschluss der Arbeiten abgeholt werden.

13. Datenschutz

Angaben zur Bearbeitung der Personendaten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der ORBIS Auctions Sàrl, unter Vorbehalt der vom Gesetz vorgesehenen zwingenden Gerichtsstände, insbesondere zugunsten der Konsumenten.

Unser Versprechen: eine sofortige Preisspanne, eine kostenlose Offerte innert 7 Tagen nach Eingang, eine Reparatur innert 6 Wochen.